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   OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.1978 - 7 A 43/75   

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OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.1978 - 7 A 43/75 (https://dejure.org/1978,8560)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.11.1978 - 7 A 43/75 (https://dejure.org/1978,8560)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. November 1978 - 7 A 43/75 (https://dejure.org/1978,8560)
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  • BVerfG, 31.05.1978 - 1 BvR 683/77

    Familiennamen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.1978 - 7 A 43/75
    Gerade diese gesetzliche Regelung, die - wie zu erwarten ist - nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfahren 1 BvR 683/77 demnächst auch auf die sog. Altehen ausgedehnt wird, zeigt, daß der für das Namensrecht zuständige Gesetzgeber grundsätzlich nur einen Namen eines Ehegatten als den Familiennamen zuläßt, die Bildung von Doppelnamen durch Voransetzen des Geburtsnamens dagegen nicht für die gesamte Familie vorsieht, sondern dies lediglich dem Ehepartner gestattet, dessen Name nicht Familienname wird.
  • BVerwG, 29.09.1972 - VII C 18.71

    Namensänderung alsbald nach der Geburt - Häufigkeit von Sammelnamen in einem

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.1978 - 7 A 43/75
    Bei diesen sog. Sammelnamen liegt die Namensänderung auch im öffentlichen Interesse (BVerwGE 40, 359 ff.).
  • BVerwG, 04.12.1970 - VII C 68.69

    Änderung des Familiennamens aufgrund Vorliegens eines wichtigen Grundes zum

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.1978 - 7 A 43/75
    Dies ist nämlich eine Folge des geltenden Namensrechtes, das demjenigen, dessen Name nicht der Name der Familie wird, zur Wahrung seines Persönlichkeitsrechts die Zufügung seines Geburtsnamens erlaubt (vgl. BVerwGE 36, 357 [359]).
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